Nachfolgend erhalten Sie einige wichtige Informationen über das 10. Schuljahr. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis und vereinbaren Sie ggf. bei entstandenen Fragen frühzeitig mit der Klassenleitung oder der Stufenleitung einen Termin.
Nach Klasse 10
Der Gesamtnotendurchschnitt aller Noten des Abschlusszeugnisses muss mindestens 4,4 betragen.
Wer das Ziel des Bildungsganges (Realschulabschluss) nicht erreicht, erhält ein Abgangszeugnis mit dem Vermerk des Hauptschulabschlusses nach der 9. Klasse. In diesem Fall kann die 10. Klasse an einer Sekundarstufe I auf Antrag einmal wiederholt werden. Wer den Abschluss besteht kann nicht wiederholen. Es gibt keine Schulpflicht mehr für Schüler/innen, die schon 10 Schulbesuchsjahre absolviert haben.
Ausbildung / FSJ
Wer eine Ausbildung / FSJ anstrebt, muss sich im Sekretariat ein Formular abholen, auf dem die Daten und Bestätigung des Betriebes eingeholt werden.
Eignung Fachoberschule
Der Realschulabschluss muss erfolgreich absolviert werden. Zusätzlich dürfen keine Minderleistungen in den Hauptfächern vorhanden sein (G4/E5). Die Zugangsberechtigung zur FOS ist auch mit dem qualifizierenden Realschulabschluss erfüllt. Wer eine Fachoberschule besuchen möchte muss zusätzlich rechtzeitig vorab eine Schullaufbahnberatung wahrnehmen. Termine hierfür gibt es bei der Stufenleitung oder der Klassenleitung.
Eignung gymnasiale Oberstufe (qualifizierender Realschulabschluss)
Es müssen mindestens drei Fächer auf E-Niveau erfolgreich besucht worden sein. Wobei mindestens einmal die Note 2 und zweimal Note 3 erreicht sein müssen. Dies sind nicht ausgleichsfähige Grundbedingungen! Maximal ein Hauptfach darf auf G-Niveau besucht worden sein, dieses muss dann aber mindestens mit der Note 2 abgeschlossen werden. Der Durchschnitt sowohl in den Hauptfächern, wie auch in den restlichen Fächern muss jeweils im Schnitt 3,0 oder besser sein. (Vgl. Abschluss- und Übergangsqualifikationen)
Anmeldeverfahren weiterführende Schulen
Der Aufnahmeantrag in eine weiterführende Schule basiert auf den Noten des Halbjahreszeugnisses (Tendenzmitteilung). Falls sich die Noten im Schulabschlusszeugnis so verschlechtern, dass die Aufnahmequalifikation nicht mehr erreicht wird, wird die Aufnahmezusage unwirksam. Die Anmeldungen für weiterführende Schulen nach Jg. 10 erfolgen über das Sekretariat der MNS. Sie werden von dort gesammelt an die aufnehmenden Schulen verschickt.